Digitale Geshellchaft: Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft e.V. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes” (NetzDG)
Das 2017 verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet soziale Netzwerke, innerhalb einer Löschfrist von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte zu löschen (§3 Abs. 2 NetzDG), jeden weiteren rechtswidrigen Inhalt binnen 7 Tagen zu löschen (§3 Abs. 3 NetzDG) sowie halbjährlich über die entsprechende Beschwerde- und Entscheidungspraxis zu berichten (§ 2 NetzDG). Bei Nichteinhaltung […]